Reduzierte Tomatenkonserven im Supermarkt: Diese versteckten Allergene übersehen 9 von 10 Deutschen

Allergenkennzeichnung bei reduzierten Tomatenkonserven: Was Betroffene wissen müssen

Wenn die roten Preisschilder im Supermarkt locken, greifen viele spontan zu reduzierten Konserven. Doch gerade bei Angeboten für geschälte Tomaten und Passata können sich unsichtbare Gefahren für Allergiker verbergen. Was auf den ersten Blick wie ein harmloses Grundnahrungsmittel aussieht, erfordert bei genauerer Betrachtung mehr Aufmerksamkeit beim Lesen der Produktinformationen. Die EU-weite Allergenkennzeichnung schützt zwar Verbraucher, doch bei reduzierter Ware entstehen zusätzliche Risiken durch verdeckte oder beschädigte Etiketten.

Warum Allergenkennzeichnung bei Tomatenkonserven wichtig ist

Geschälte Tomaten gelten als eines der einfachsten Produkte im Supermarkt. Eigentlich sollten nur Tomaten, Tomatensaft und eventuell etwas Säure enthalten sein. Diese Annahme kann sich jedoch als gefährlich erweisen. Während des industriellen Verarbeitungsprozesses kommen die Tomaten mit verschiedenen Hilfsstoffen und Verarbeitungsanlagen in Kontakt, die zusätzliche Inhaltsstoffe einbringen können.

Die Realität in Produktionsbetrieben zeigt: Viele Hersteller nutzen dieselben Produktionslinien für verschiedene Lebensmittel. Morgens werden Saucen mit Sellerie verarbeitet, mittags folgen Produkte mit Sulfiten, und abends laufen Tomatenkonserven durch dieselben Maschinen. Während kennzeichnungspflichtige Allergene in Tomatenprodukten deutlich hervorgehoben werden müssen, sind Spuren aus Kreuzkontamination rechtlich nicht kennzeichnungspflichtig.

Die 14 Hauptallergene in Tomatenprodukten

Schwefeldioxid und Sulfite

Geschälte Tomaten können Sulfite enthalten, die als Konservierungsstoffe Verfärbungen verhindern und die Haltbarkeit verlängern. Diese gehören zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergenen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung und müssen ab einer Konzentration von 10 mg pro Kilogramm deutlich hervorgehoben werden. Bei empfindlichen Personen können sie heftige Atemwegsreaktionen auslösen.

Sellerie als verstecktes Risiko

Sellerie gehört ebenfalls zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergenen und kann bereits in minimalen Spuren heftige Reaktionen hervorrufen. Wenn er als tatsächliche Zutat verwendet wird, muss er zwingend in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Anders verhält es sich bei unbeabsichtigten Spuren durch Kreuzkontamination – diese fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht.

Zusätze in Passata und Tomatencreme

Passata gilt als Tomatencreme, doch auch hier können sich kennzeichnungspflichtige Zusätze verbergen. Calciumchlorid als Festigungsmittel, natürliche Aromen oder Zitronensäure aus verschiedenen Quellen – alle als Zutaten verwendeten allergenen Stoffe müssen deutlich hervorgehoben werden. Die Kennzeichnung muss durch deutliche visuelle Hervorhebung erfolgen und darf nicht durch Preisetiketten verdeckt werden.

Rechtliche Grundlagen der EU-Verordnung

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung verpflichtet Hersteller zur klaren Kennzeichnung aller 14 Hauptallergene. Diese EU-weite Verordnung gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten – es gibt keine unterschiedlichen Standards zwischen verschiedenen EU-Ländern. Wichtig ist jedoch die Unterscheidung: Allergene, die als tatsächliche Zutaten oder Verarbeitungsprodukte verwendet werden, müssen immer gekennzeichnet werden.

Die Kennzeichnung erfolgt durch unterschiedliche Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe. Diese Anforderung darf nicht durch Preisetiketten oder andere Aufkleber verdeckt werden, da dies einen Verstoß gegen die Verordnung darstellen würde. Allergene aus unbeabsichtigter Kreuzkontamination sind rechtlich nicht kennzeichnungspflichtig, da sie keine planmäßig verwendeten Zutaten darstellen.

Die Herausforderungen reduzierter Ware

Aktionsware bringt für Menschen mit Allergien besondere Herausforderungen mit sich. Wenn Supermärkte Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums reduzieren, werden oft zusätzliche Etiketten aufgebracht. Diese dürfen rechtlich gesehen die ursprüngliche Allergenkennzeichnung nicht verdecken oder unleserlich machen.

Beschädigte oder aufgequollene Verpackungen bergen zusätzliche Risiken. Durch Feuchtigkeit können sich Etiketten lösen oder unleserlich werden. In solchen Fällen sind die rechtlich vorgeschriebenen Informationen nicht mehr verfügbar. Hier liegt die Verantwortung beim Verbraucher, solche Produkte zu meiden.

Praktische Strategien für den sicheren Einkauf

Die sorgfältige Prüfung der Zutatenliste sollte zur Routine werden. Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene müssen hervorgehoben sein und dürfen nicht in der normalen Auflistung untergehen. Bei Aktionsware sollten Sie prüfen, ob alle ursprünglichen Informationen noch lesbar sind.

Moderne Smartphone-Apps ermöglichen es, Barcodes zu scannen und detaillierte Produktinformationen abzurufen. Oft finden sich online vollständigere Angaben als auf der physischen Verpackung. Speichern Sie Screenshots von Produktinformationen verträglicher Artikel als Referenz für künftige Einkäufe.

Warnsignale erkennen und richtig deuten

Bestimmte Formulierungen auf Verpackungen sollten Aufmerksamkeit erregen. Begriffe wie „natürliche Aromen“, „Gewürzextrakte“ oder „Verarbeitungshilfsstoffe“ können verschiedene Inhaltsstoffe verbergen. Freiwillige Hinweise wie „kann produktionsbedingte Spuren enthalten“ sind zwar rechtlich nicht verpflichtend, können aber wichtige Informationen für Betroffene liefern.

Beschädigte oder aufgequollene Verpackungen, bei denen die Kennzeichnung nicht mehr vollständig lesbar ist, sollten gemieden werden. Auch wenn das Angebot verlockend erscheint – ohne vollständige Informationen lässt sich das Risiko nicht einschätzen. Notieren Sie sich Chargennummern von Produkten, die Sie gut vertragen, da verschiedene Produktionschargen desselben Herstellers unterschiedliche Zusammensetzungen aufweisen können.

Kennzeichnung bei unverpackter Ware

Auch bei unverpackter Ware ist die Allergenkennzeichnung verpflichtend. In Deutschland kann diese Information seit Juli 2017 schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Bei mündlicher Information muss eine schriftliche Dokumentation auf Nachfrage verfügbar sein. In der Verkaufsstätte muss deutlich darauf hingewiesen werden, wie Verbraucher diese Informationen erhalten können.

Die Verantwortung für die eigene Gesundheit liegt letztendlich beim Verbraucher. Mit dem richtigen Wissen über die rechtlichen Bestimmungen und einer aufmerksamen Prüfung der Produktinformationen lassen sich auch bei reduzierten Tomatenprodukten Risiken minimieren. Der bewusste Umgang mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen wird zur wichtigsten Grundlage für informierte Kaufentscheidungen bei Tomatenkonserven und anderen Lebensmitteln.

Welches Allergen in Tomatenkonserven überrascht dich am meisten?
Sellerie durch Kreuzkontamination
Sulfite als Konservierungsstoff
Natürliche Aromen
Calciumchlorid als Festigungsmittel
Gewürzextrakte

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